Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Der Bund trägt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Kosten der In-vitro-Fertilisation (§ 1 Abs. 2 Z 2 bis 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, BGBl. Nr. 275/1992).
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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