Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.04.2025
(1)Absatz einsDie Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden sind:
1.Ziffer einsVertretung der Interessen und Förderung der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft hinausgehen und diese nicht von der an der jeweiligen Bildungseinrichtung eingerichteten Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wahrgenommen wird;
2.Ziffer 2Bekanntgabe und Verteilung der Studierendenbeiträge und allfälliger Sonderbeiträge;
3.Ziffer 3Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
4.Ziffer 4Verfügung über das Budget der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
5.Ziffer 5Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft;
5a.Ziffer 5 aBeschlussfassung über die Bestellung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers gemäß § 40 Abs. 3;Beschlussfassung über die Bestellung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers gemäß Paragraph 40, Absatz 3 ;,
6.Ziffer 6Führung der für die Erledigung der Aufgaben notwendigen Verwaltungseinrichtungen;
7.Ziffer 7Beschlussfassung über die Durchführung oder Koordinierung von Projekten, soweit diese nicht zum Wirkungsbereich der einzelnen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften gehören;
8.Ziffer 8Durchführung von Schulungen für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten, soweit eine einheitliche, bundesweite Durchführung der Schulung zweckmäßig ist;
9.Ziffer 9Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen;
10.Ziffer 10Beratung der Studienwerberinnen und Studienwerbern sowie der Studierenden;
11.Ziffer 11Vertretung der Interessen von Studienwerberinnen und Studienwerbern.
(2)Absatz 2Der Bundesvertretung der Studierenden können von einzelnen Hochschulvertretungen im Einvernehmen Aufgaben übertragen werden.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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