§ 11 HLBV 2013 Klassenspezifische Fragen

HLBV 2013 - Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
§ 11.Paragraph 11,

Die klassenspezifischen Fragen haben sich unter Berücksichtigung einer vorhandenen zivilen Lenkberechtigung für die angestrebte Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche

  1. 1.Ziffer einsmaßgebliche Verkehrsvorschriften für die betreffende Klasse sowie Pflichten des Lenkers,
  2. 2.Ziffer 2Gefahrenlehre und Verhalten im Straßenverkehr,
  3. 3.Ziffer 3ausreichendes Verständnis für die Fahrzeugtechnik,
  4. 4.Ziffer 4Fahrphysik, Beladung und Ladungssicherung,
  5. 5.Ziffer 5umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie
  6. 6.Ziffer 6Heereskraftfahrdienst.
In Kraft seit 15.08.2017 bis 31.12.9999
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