§ 17 HLBV 2013 In- und Außerkrafttreten

HLBV 2013 - Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(1a) Die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 5 samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10, § 11, § 12 Abs. 1 und § 15 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 217/2017, treten am Tag nach der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

(1b) Der § 15 Abs. 4, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 183/2020, tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.

(1c) Der § 14 Abs. 1 Z 9, § 14 Abs. 1 Z 10, § 14 Abs. 1 Z 13 sowie § 14 Abs. 2 Z 7, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2021, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Heereslenkberechtigung (Heereslenkberechtigungsverordnung – HLBV), BGBl. II Nr. 336/1997, außer Kraft.

In Kraft seit 03.02.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 17 HLBV 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 17 HLBV 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 17 HLBV 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 17 HLBV 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 17 HLBV 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis HLBV 2013 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 16 HLBV 2013
Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 (HLBV 2013) Fundstelle