§ 10 HLBV 2013 Allgemeine Fragen

HLBV 2013 - Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
§ 10.Paragraph 10,

Die allgemeinen Fragen haben sich unter Berücksichtigung einer vorhandenen zivilen Lenkberechtigung für die angestrebte Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche

  1. 1.Ziffer einsVerkehrszeichen,
  2. 2.Ziffer 2Vorrangbeispiele,
  3. 3.Ziffer 3Partnerkunde,
  4. 4.Ziffer 4Fahrtauglichkeit,
  5. 5.Ziffer 5Allgemeine Fahrordnung,
  6. 6.Ziffer 6Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen,
  7. 7.Ziffer 7Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen,
  8. 8.Ziffer 8Fahrzeugtechnik,
  9. 9.Ziffer 9Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht,
  10. 10.Ziffer 10Überholen,
  11. 11.Ziffer 11Bewegen im Verkehr,
  12. 12.Ziffer 12Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente,
  13. 13.Ziffer 13Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen,
  14. 14.Ziffer 14Kreuzungen,
  15. 15.Ziffer 15Fahren in Straßentunneln und
  16. 16.Ziffer 16Heereskraftfahrdienst.
In Kraft seit 15.08.2017 bis 31.12.9999
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