§ 10 HLBV 2013

Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2017 bis 31.12.9999

Die allgemeinen Fragen haben sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsarteiner vorhandenen zivilen Lenkberechtigung für die angestrebte Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche

1.

Verkehrszeichen,

2.

Vorrangbeispiele,

3.

Partnerkunde,

4.

Fahrtauglichkeit,

5.

Allgemeine Fahrordnung,

6.

Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen,

7.

Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen,

8.

Fahrzeugtechnik,

9.

Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht,

10.

Überholen,

11.

Bewegen im Verkehr,

12.

Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente,

13.

Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen,

14.

Kreuzungen,

15.

Fahren in Straßentunneln und

16.

Heereskraftfahrdienst.

Stand vor dem 14.08.2017

In Kraft vom 01.01.2013 bis 14.08.2017

Die allgemeinen Fragen haben sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsarteiner vorhandenen zivilen Lenkberechtigung für die angestrebte Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche

1.

Verkehrszeichen,

2.

Vorrangbeispiele,

3.

Partnerkunde,

4.

Fahrtauglichkeit,

5.

Allgemeine Fahrordnung,

6.

Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen,

7.

Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen,

8.

Fahrzeugtechnik,

9.

Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht,

10.

Überholen,

11.

Bewegen im Verkehr,

12.

Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente,

13.

Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen,

14.

Kreuzungen,

15.

Fahren in Straßentunneln und

16.

Heereskraftfahrdienst.

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