Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
Niederlassungsbewilligungen, die auf Grund des Hebammengesetzes 1963 erteilt worden sind, gelten mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als Bewilligungen für die freiberufliche Berufsausübung.
In Kraft seit 29.04.1994 bis 31.12.9999
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