Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Paragraph 25,
(Anm.:Anmerkung, Abs. 6Absatz 6 bis 8 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2016Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2016,)
In Kraft seit 25.01.2023 bis 31.12.9999
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