Begründung: Mit der am 9. 2. 2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger zunächst 350.000 EUR sA. Er habe 1988 mit dem Glücksspiel begonnen und seither regelmäßig die Betriebsstätten der Beklagten aufgesucht. Bereits ab dem Jahr 1990 sei sein Spielverhalten pathologisch gewesen. In den letzten drei Jahren vor Klageeinbringung habe er Spielverluste in Höhe von 1.036.000 EUR erlitten. Davon machte der Kläger unter dem Vorbehalt der Ausdehnung auf vor dem 11. 2. 2003 l... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 5. 5. 2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Bezahlung von 250.000 EUR sA. Er habe im Casino der Beklagten in Wien im Jahr 2004 innerhalb eines Jahres zumindest 310.000 EUR beim Glücksspiel verloren. Aus verschiedenen Umständen hätten die Mitarbeiter der Beklagten erkennen müssen, dass der Kläger an unkontrollierter Spielsucht leide, dennoch sei die Beklagte ihren Verpflichtungen gemäß § 25 Abs 3 GSpG nicht nachgekomm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Walter P*****, vertreten durch Dr. Günther Riess, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei C***** AG, *****, vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat in verschiedenen Spielbanken der C***** AG in den Jahren vor dem 10. 11. 2005 beträchtliche Geldbeträge verspielt. Mit einer an diesem Tag erhobenen, auf § 25 Abs 3 Glücksspielgesetz 1989 (GSpG) gestützten Klage (91 Cg 17/06p des Landesgerichts Salzburg) begehrt er von den C***** Zahlung von 360.000 EUR sA an Schadenersatz. Der Kläger hat in verschiedenen Spielbanken der C***** AG in den Jahren vor dem 10. 11. 2005 beträchtliche Geldbeträge ver... mehr lesen...
Norm: ARB 1995 Art7 Pkt1.13GSpG 1989 §25 Abs3
Rechtssatz: Der Risikoausschluss nach Art 7 Punkt 1.13 ARB 1995 beschränkt sich nur auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Spiel- und Wettverträgen und nicht auch auf sonstige Ansprüche, etwa solche im Zusammenhang mit derartigen Verträgen. Für einen Ausschluss vom Versicherungsschutz nach Art 7 Punkt 1.13 ARB 1995 reicht es nicht aus, dass der auf der Verletzung von Schutzpflichten nach § 2... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von einem Drittel und auf Basis eines Mindestverlustes von EUR 240.000 vom 1. 1. 2000 bis 10. 11. 2001 einen Schadenersatzbetrag von EUR 160.000. Die Beklagte wendete - soweit im Revisionsverfahren noch relevant - ein, das Spielverhalten der Verstorbenen sei mit ihrem Einkommens- und Vermögensverhältnissen in Einklang gestanden und diese sei praktisch bis zu ihrem Lebensende keiner Existenzgefährdung ausge... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch die Beklagte wenden sich gegen den vom Berufungsgericht als maßgebend für den Umfang des Schadenersatzes der Beklagten angesehenen Zeitpunkt. Der Kläger meint, die Beklagte hafte bereits ab Jänner 2001 für seine Spielverluste, weil ihr schon im Dezember 2000 sein Spielverhalten auffallen und sie zu einem Einschreiten nach § 25 Abs 3 GSpG 1989 (in der hier noch anzuwendenden Fassung vor der Novelle BGBl I 71/2003) veranlassen hätte müssen. Die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten zuletzt Schadenersatz in Höhe von EUR 591.461,88,- sA. Er habe von Mitte 1997 bis Oktober 2001 nahezu täglich in deren Casinobetrieben gespielt und dabei insgesamt EUR 741.753,30 verloren. Obwohl ihr die ruinöse Spielsucht des Klägers zumindest hätte auffallen müssen, habe es die Beklagte entgegen § 24 Abs 3 GSpG 1989 unterlassen, geeignete Maßnahmen zu seinem Schutz zu ergreifen. Der Kläger b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1991 bis Februar 2000 in verschiedenen Casino-Betrieben der beklagten Partei an Spielen teilgenommen, wobei sein bevorzugtes Casino jenes in V***** war. Am Beginn seiner spielerischen Laufbahn spielte er noch mit kleineren Beträgen und erzielte auch Gewinne. Ab 1996 begann er verstärkt zu spielen und setzte fortan auch höhere Beträge ein. Er erlag dem Irrglauben, dass er mit ständig höheren Einsätzen seine Verluste wieder wettmachen könne. E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs handelt es sich bei der Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 um ein Schutzgesetz zugunsten der Spielbankbesucher (SZ 72/4; 1 Ob 175/02w). Danach hat der Betreiber der Spielbank einem Spieler den Besuch dauernd oder auf eine bestimmte Zeit zu untersagen oder die Anzahl der Besuche einzuschränken, wenn sich begründende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ihm seine Vermögens... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt (1 Ob 214/98x = SZ 72/4 = ecolex 1999, 468 [Spunda] = RdW 1999, 403; 1 Ob 175/02w = ecolex 2003, 102 = RZ 2003, 109; 1 Ob 52/04k) die Auffassung vertreten, bei § 25 Abs 3 GSpG 1989 handle es sich um eine Schutznorm zu Gunsten des Spielers, mit der insbesondere die Gefahren existenzgefährdenden Glücksspiels eingedämmt werden sollen. Mit dieser Vorschrift ist ein Spieler, der unt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Dass es sich bei der Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 um ein Schutzgesetz zugunsten der Spielbankbesucher handelt (1 Ob 214/98x = SZ 72/4, 1 Ob 175/02w), zieht die Revisionswerberin zu Recht nicht in Zweifel. Danach hat die Spielbankleitung einem Spieler den Besuch der Spielbank dauernd oder auf eine bestimmte Zeit zu untersagen oder die Anzahl der Besuche einzuschränken, wenn sich begründete Anhaltspunkte dafür er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 FGSpG 1989 §25 Abs3
Rechtssatz: Da § 25 Abs 3 GSpG 1989 ein Schutzgesetz darstellt, das den Spieler vor den Gefahren existenzgefährdenden (pathologischen) Glücksspiel schützen soll, fällt die Tatsache, dass der Spieler weiterhin am Glücksspiel teilnimmt und nicht selbst eine Sperre veranlasst, bei der Beurteilung seines Mitverschuldens nicht entscheidend ins Gewicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begann im Jahre 1979 mit Casinobesuchen, die im Laufe der Zeit - jedenfalls ab 1992 - häufiger wurden. In den maßgeblichen Jahren spielte er nur Roulette und setzte dabei fast ausschließlich auf einfache Chancen. In der Zeit von März1997 bis Februar2000 machte er in den Casinos der beklagten Partei, in erster Linie in jenem in Graz, Verluste in einer Höhe von zumindest 1,4 Mio S. Erst die Klageführung in diesem Verfahren - über ursprünglich 4 Mio S sA... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaGSpG 1962 §24 Abs3GSpG 1989 §3GSpG 1989 §25 Abs3
Rechtssatz: Entgegen der in SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GSpG 1962 vertretenen Ansicht ist davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 nicht bloß den Schutz öffentlicher Interessen bezweckt, sondern zumindest auch den Schutz der (Vermögens)Interessen des einzelnen Spielers mitverfolgt. Entscheidungstexte 1 Ob 2... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen - der höchstgerichtlichen Entscheidung SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GlücksspielG 1962 (GSpG 1962) folgend - das Klagebegehren des nach den Verfahrensergebnissen zurechnungsfähigen Klägers, der nach seinem Vorbringen beim beklagten Spielbank-Konzessionär von 1993 bis 1996 7 Mio S verspielt hatte, auf Zahlung dieses Betrags wegen nicht rechtzeitigem Ausschluß seiner Person vom Spiel ab. Denn § 25 Abs 3 GSpG 1989 sei keine Schutznorm zugunsten des Spie... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art6GSpG §25 Abs3
Rechtssatz: Eine Diskriminierung liegt stets vor, wenn der Betroffene von bestimmten Leistungen ganz ausgeschlossen, wenn ihm das Erbringen einer entgeltlichen Leistung versagt oder aber eine Zahlungspflicht auferlegt wird, die einen Staatsangehörigen in vergleichbarer Situation nicht oder nur in geringerer Höhe trifft, oder wenn er ein belastenderes Verfahren auf sich nehmen muss. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIaGSpG 1962 §24GSpG 1989 §25 Abs3
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 24 GSpG ist eine öffentlich - rechtliche Bestimmung zum Schutze allgemeiner Wertauffassungen, nicht zugunsten der materiellen Interessen von Einzelpersonen. Ihre Verletzung kann daher für sich allein nicht einen Schadenersatzanspruch eines einzelnen sondern nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde zur Folge haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von 150 000 S samt Anhang mit der Begründung: , er habe in der Zeit vom Juli 1973 bis Ende Oktober 1973 häufig im Casino der Beklagten in Seefeld gespielt und hiebei einen Betrag von insgesamt 150 000 S verloren. Da er als kaufmännischer Angestellter lediglich 7500 S monatlich verdient habe und für seine Ehegattin und 2 mj. Kinder sorgen müsse, überstiegen die Spielverluste bei weitem seine finanziellen Möglichkeiten. Tat... mehr lesen...