Begründung: Der Kläger lebt in Südtirol und ist italienischer Staatsbürger. Er hat bis Februar 2008 im Spielcasino der Beklagten gespielt. Seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wurden von der Beklagten zu keiner Zeit überprüft oder hinterfragt. Mit seiner am 21. 2. 2008 eingebrachten Klage begehrt er die Bezahlung von 360.000 EUR sA. Er habe in der Zeit vom 13. 3. 2005 bis 14. 2. 2008 zwei bis dreimal pro Woche die Casinos der Beklagten in Innsbruck und Seefeld besucht und hau... mehr lesen...