Der Deckung des Aufwandes des Gemeindeverbandes dienen folgende Mittel:
a) | Beiträge der Anspruchsberechtigten zur Krankenfürsorge nach § 82, | |||||||||
b) | Zuwendungen der Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 83 Abs. 1, | |||||||||
c) | Beiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 83 Abs. 3 und 4, | |||||||||
d) | allfällige Zinserträge und Ersatzleistungen. |
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