Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Organe des Gemeindeverbandes bedienen sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes für die Kranken- und Unfallfürsorge.
In Kraft seit 04.11.1998 bis 31.12.9999
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