Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Verhandlungssprache der Gemeindevertretung ist die deutsche Sprache.
In Kraft seit 31.12.1965 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 45 GG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 45 GG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 45 GG