Die Zusammensetzung der Landeswahlbehörde und Bezirkswahlbehörden ist vom Landeswahlleiter im Landesamtsblatt für das Burgenland zu verlautbaren. Die Zusammensetzung der Gemeinde-, Sprengel- und Sonderwahlbehörden ist in den Gemeinden vom Bürgermeister durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen sowie ortsüblich bekanntzumachen, wenn dies notwendig oder zweckmäßig ist.
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