Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz ist auf schriftliche Auskünfte, Befunde und Gutachten von Behörden (Ämtern und Anstalten) an Strafgerichte nicht anzuwenden.
In Kraft seit 01.05.1975 bis 31.12.9999
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