Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Landesregierung hat vor Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes den Vorarlberger Gemeindeverband zu hören.
In Kraft seit 10.06.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 98 GAG 2005
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 98 GAG 2005 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 98 GAG 2005