Das Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 69/2010, tritt, ausgenommen die Änderungen betreffend die Teuerungszulage und die besondere Zulage (§ 56 Abs. 3 und 4), am 1. Jänner 2011 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 69/2010
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