§ 106 GAG 2005

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 32/2012, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 32/2012

In Kraft seit 01.06.2012 bis 31.12.9999
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