Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Kundmachungen haben, soweit nichts anderes bestimmt ist, jedenfalls durch Anschlag an der Anschlagtafel der Personalvertretung auf die Dauer von zwei Wochen zu erfolgen.
In Kraft seit 01.07.1994 bis 31.12.9999
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