Die Haupturkunde muß enthalten:
1. | Aufzählung der Grundstücke im Regelungsgebiet mit | |||||||||
- | Katastralgemeinde, | |||||||||
- | Zahl der Grundbuchseinlage, | |||||||||
- | Grundstücksnummer, | |||||||||
- | Fläche, | |||||||||
- | Benützungsart, soweit diese Angaben im Wirtschaftsplan fehlen; | |||||||||
2. | Festlegung der sonstigen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Verhältnisse, die zur Regelung gehören. |
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