Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Innerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen müssen die elektrischen Anlagen und die elektrischen Betriebsmittel den elektrotechnischen Rechtsvorschriften für diese Bereiche entsprechen.
In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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