Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
Paragraph 50 z,
§ 39j Abs. 6a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 157/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Paragraph 39 j, Absatz 6 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2004, tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
In Kraft seit 31.12.2004 bis 31.12.9999
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