Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Eisenbahnunternehmen haben für die von ihnen eingesetzten Betriebsbediensteten zu regeln, in welcher Form der Dienstantritt und die Dienstübergabe zu erfolgen haben.
In Kraft seit 01.10.2014 bis 31.12.9999
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