§ 27 DpG

DpG - Depotgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1970 in Kraft.

(2) § 23 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/1999 tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 4, § 6 Abs. 2, § 24 lit. c bis e, § 28 Abs. 3 und § 30 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 26.03.2021 bis 31.12.9999
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