Auf die mit Ablauf des 31. Dezember 2019 beim Verwaltungsgericht Wien anhängigen Verfahren ist § 74a in der vor der 48. Novelle zur Dienstordnung 1994 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Auf die mit Ablauf des 31. Dezember 2019 beim Verwaltungsgericht Wien anhängigen Verfahren ist Paragraph 74 a, in der vor der 48. Novelle zur Dienstordnung 1994 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
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