§ 115p DO 1994

DO 1994 - Dienstordnung 1994

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Verordnung des Stadtsenates vom 13. November 2001, Pr.Z. 576/01-M01, mit der die Dienstbekleidungsordnung 2001 – DBO 2001 erlassen wurde, ABl. Nr. 50, in der Fassung des Beschlusses des Stadtsenates vom 14. Juni 2016, Pr.Z. 01667-2016/0001-GIF, ABl. Nr. 26, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 115p DO 1994


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 115p DO 1994 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 115p DO 1994


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 115p DO 1994


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 115p DO 1994 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis DO 1994 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 115o DO 1994
§ 115q DO 1994