§ 115u DO 1994

DO 1994 - Dienstordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
§ 115u.Paragraph 115 u,

§ 53 Abs. 1 bis 5 und § 53b Abs. 2 in der Fassung der 62. Novelle zur Dienstordnung 1994 sind auf Beamte anzuwenden, deren Kinder ab dem 1. Jänner 2024 geboren (an Kindes statt angenommen oder in unentgeltliche Pflege genommen) werden. Paragraph 53, Absatz eins bis 5 und Paragraph 53 b, Absatz 2, in der Fassung der 62. Novelle zur Dienstordnung 1994 sind auf Beamte anzuwenden, deren Kinder ab dem 1. Jänner 2024 geboren (an Kindes statt angenommen oder in unentgeltliche Pflege genommen) werden.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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