Bei Kultursubstraten hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:
1. | Name (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft; | |||||||||
2. | Bezeichnung als Kultursubstrat; | |||||||||
3. | Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1; | |||||||||
4. | bei Einmischung von Langzeitdüngemitteln: Ablaufdatum oder Haltbarkeitsdauer und Wirkungsdauer; | |||||||||
5. | Angabe der verfügbaren Primärnährstoffe, Salzgehalt in g/l Kaliumchlorid und pH-Wert in Bereichen; | |||||||||
6. | Gewicht in kg oder Volumen in l oder m3; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben; | |||||||||
7. | Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen; | |||||||||
8. | die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben. |
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