Bei Bodenhilfsstoffen und Pflanzenhilfsmitteln hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:
1. | Name (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft; | |||||||||
2. | jeweilige Bezeichnung als Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel (Pflanzenstärkungsmittel); | |||||||||
3. | Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1; | |||||||||
4. | Gewicht in kg oder Volumen in l oder m3; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben; | |||||||||
5. | Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen; | |||||||||
6. | die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben. |
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