Bei Bodenhilfsstoffen und Pflanzenhilfsmitteln hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:
1.Ziffer einsName (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft;
2.Ziffer 2jeweilige Bezeichnung als Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel (Pflanzenstärkungsmittel);
3.Ziffer 3Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1;
4.Ziffer 4Gewicht in kg oder Volumen in l oder m3; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben;
5.Ziffer 5Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen;
6.Ziffer 6die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben.
In Kraft seit 01.02.2004 bis 31.12.9999
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