§ 6 DMV Kultursubstrate

Düngemittelverordnung 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.07.2014 bis 31.12.9999
§ 6.Paragraph 6,

Bei Kultursubstraten hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:

  1. 1.Ziffer einsName (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft;
  2. 2.Ziffer 2Bezeichnung als Kultursubstrat;
  3. 3.Ziffer 3Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1;
  4. 4.Ziffer 4bei Einmischung von Langzeitdüngemitteln: Ablaufdatum oder Haltbarkeitsdauer und Wirkungsdauer;
  5. 5.Ziffer 5Angabe der verfügbaren Primärnährstoffe, Leitfähigkeit in mS/cm (oder SalzgehalteSalzgehalt in g/l Kaliumchlorid) und pH-Wert in Bereichen;
  6. 6.Ziffer 6Gewicht in kg oder Volumen in l oder m3; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben;
  7. 7.Ziffer 7Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen;
  8. 8.Ziffer 8die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben.

Stand vor dem 17.07.2014

In Kraft vom 01.02.2004 bis 17.07.2014
§ 6.Paragraph 6,

Bei Kultursubstraten hat die Kennzeichnung folgende Angaben zu enthalten:

  1. 1.Ziffer einsName (Firma) und Anschrift des Herstellers mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft;
  2. 2.Ziffer 2Bezeichnung als Kultursubstrat;
  3. 3.Ziffer 3Bezeichnung der Ausgangsstoffe gemäß Anlage 1;
  4. 4.Ziffer 4bei Einmischung von Langzeitdüngemitteln: Ablaufdatum oder Haltbarkeitsdauer und Wirkungsdauer;
  5. 5.Ziffer 5Angabe der verfügbaren Primärnährstoffe, Leitfähigkeit in mS/cm (oder SalzgehalteSalzgehalt in g/l Kaliumchlorid) und pH-Wert in Bereichen;
  6. 6.Ziffer 6Gewicht in kg oder Volumen in l oder m3; bei Angabe des Bruttogewichtes ist im unmittelbaren Zusammenhang das Gewicht der Verpackung anzugeben;
  7. 7.Ziffer 7Hinweise zum Anwendungsbereich und zur sachgerechten Anwendung, Lagerung und Behandlung sowie zu Aufwandmengen;
  8. 8.Ziffer 8die in Anlage 1 und 2 vorgeschriebenen weiteren Angaben.

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