Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 9a. (1) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.
(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.
(3) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
§ 9a. (1) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.
(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.
(3) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.