Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.01.2025
Für das Verfahren gilt das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984.
In Kraft seit 15.06.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 74 BLKUFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 74 BLKUFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 74 BLKUFG