§ 74 BLKUFG § 74

Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - BLKUFG 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2012 bis 31.12.9999

Für das Verfahren gilt das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, BGBl. Nr. 29, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 61/1997.

Stand vor dem 14.06.2012

In Kraft vom 04.11.1998 bis 14.06.2012

Für das Verfahren gilt das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, BGBl. Nr. 29, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 61/1997.

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