Das Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 35/1968, ist in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. Jänner 1968 in Kraft getreten und wurde unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 37/1971, 31/1974, 9/1975, 9/1976 und 8/1979 sowie durch die Kundmachung LGBl. Nr. 45/1971 erfolgten Änderungen mit der Kundmachung der Landesregierung LGBl. Nr. 42/1979 wieder verlautbart.
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