§ 10 BLKUFG Heilbehandlung

BLKUFG - Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 - BLKUFG 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Die Heilbehandlung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beseitigung oder Besserung des durch die Krankheit bedingten regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes notwendig sind. Hiezu gehören:

a)

Krankenbehandlung (§ 11),

b)

Anstaltspflege (§ 13),

c)

Sonderleistungen (§ 14).

In Kraft seit 04.11.1998 bis 31.12.9999
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