Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Reinigung der Wannenoberfläche hat wenn möglich zwischen den einzelnen Benützungsvorgängen zu erfolgen, mindestens jedoch einmal täglich. Es ist darauf zu achten, dass keine größeren Mengen Reinigungsmittel in den Wannenkreislauf gelangen.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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