§ 59 BHygV 2012 Überprüfung vor Erteilung der Betriebsbewilligung

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

(1) Sofern in einer Warmsprudelwanne (Whirlwanne) Ansaugöffnungen vorhanden sind, über die Badewasser angesaugt wird, hat die Bezirksverwaltungsbehörde vor Erteilung der Betriebsbewilligung einen von der Antragstellerin oder dem Antragsteller beizubringenden und von einer dazu berechtigten Person (z. B. nach der Gewerbeordnung 1994, Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker einschlägiger Fachgebiete) durch eine Haarfangprüfung (individuelle Prüfung oder Baumusterprüfung bei fertig montierten Einheiten) erstellten Nachweis der Nutzungssicherheit dieser Ansaugstellen zu prüfen.

(2) Weiters hat die Bezirksverwaltungsbehörde vor Erteilung der Betriebsbewilligung über den Zustand der Einrichtung mit Warmsprudelwanne (Whirlwanne) einen Ortsaugenschein vorzunehmen, der insbesondere zu umfassen hat:

1.

Beurteilung der Warmsprudelwanne (Whirlwanne) einschließlich der zum Badebetrieb gehörenden Nebeneinrichtungen im Hinblick auf die Gefährdung von Badegästen durch zu erwartende Hygienemängel und offensichtliche Unfallgefahren;

2.

Beurteilung der Einhaltung der bäderhygienerechtlichen Bestimmungen einschließlich allfälliger behördlicher Auflagen.

In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 59 BHygV 2012


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 59 BHygV 2012 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 59 BHygV 2012


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 59 BHygV 2012


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 59 BHygV 2012 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BHygV 2012 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 58 BHygV 2012
§ 60 BHygV 2012