§ 15 BHygV 2012 Berechnung der Förderströme

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.04.2025
  1. (1)Absatz einsDer Gesamtförderstrom QG besteht aus dem Förderstrom QA und der Summe der jeweiligen Zuschläge QZ.
  1. (2)Absatz 2Der Förderstrom QA für ein Becken oder einen Beckenteil wird wie folgt berechnet:

              

Es bedeutet:

QG = gesamter Förderstrom, in m³/h

QA = Förderstrom, berechnet aufgrund der Beckenart und -abmessungen und dem jeweiligen Aufbereitungsverfahren, in m³/h

QZ = Zuschlag zum Förderstrom, berechnet aufgrund der Attraktionen gemäß § 22, in m³/hQZ = Zuschlag zum Förderstrom, berechnet aufgrund der Attraktionen gemäß Paragraph 22,, in m³/h

= Wasserfläche des Beckens in m²

= Belastungsfaktor in

= spezifische Belastung in

  1. (3)Absatz 3Der Belastungsfaktor f hängt von der Wassertiefe des Beckens ab und beträgt
    1. 1.Ziffer einsbei einer Wassertiefe bis 1,35 m: f = 3;
    2. 2.Ziffer 2bei einer Wassertiefe über 1,35 m: f = 5.
  2. (4)Absatz 4Die spezifische Belastung b ist der Kennwert für die Leistung einer Wasseraufbereitungsanlage. Der Wert der spezifischen Belastung b beträgt
    1. 1.Ziffer einsbeim Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 1: b = 0,5;beim Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer eins :, b = 0,5;
    2. 2.Ziffer 2beim Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 2 lit. a: b = 0,6;beim Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, Litera a, :, b = 0,6;
    3. 3.Ziffer 3beim Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 2 lit. b: b = 0,5;beim Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, Litera b, :, b = 0,5;
    4. 4.Ziffer 4beim Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 3: b = 0,5.beim Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 3 :, b = 0,5.
  3. (5)Absatz 5Ergibt sich aus der Berechnung des Förderstroms aufgrund eines tiefen Beckens (z. B. eines Sprungbeckens) eine Umwälzzeit von mehr als sechs Stunden, so darf dennoch eine Umwälzzeit von sechs Stunden nicht überschritten werden.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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