Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Zur Messung und Regelung der Konzentration an freiem Chlor muss für jedes Becken zumindest ein Mess- und Regelgerät betrieben werden. Ausgenommen davon sind im Durchlaufbetrieb betriebene Tauchbecken, Wat- Tret- und Durchschreitebecken.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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