Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
(1)Absatz einsBereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (§ 106 Abs. 1) nach gewerberechtlichen Vorschriften genehmigte Warmsprudelwannen (Whirlwannen) müssen, sofern sie nicht als Therapiewannen dem Medizinproduktegesetz unterliegen, dieser Verordnung mit Ausnahme der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit gemäß den §§ 47, 48 und 51 Abs. 4 und mit Ausnahme von § 46 Abs. 3 und § 53 bis spätestens 1. Juli 2013 entsprechen.Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung (Paragraph 106, Absatz eins,) nach gewerberechtlichen Vorschriften genehmigte Warmsprudelwannen (Whirlwannen) müssen, sofern sie nicht als Therapiewannen dem Medizinproduktegesetz unterliegen, dieser Verordnung mit Ausnahme der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit gemäß den Paragraphen 47,, 48 und 51 Absatz 4 und mit Ausnahme von Paragraph 46, Absatz 3 und Paragraph 53 bis spätestens 1. Juli 2013 entsprechen.
(2)Absatz 2Den Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit gemäß den §§ 47, 48 und 51 Abs. 4 müssen diese Warmsprudelwannen (Whirlwannen) bis spätestens 1. Jänner 2013 entsprechen.Den Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit gemäß den Paragraphen 47,, 48 und 51 Absatz 4, müssen diese Warmsprudelwannen (Whirlwannen) bis spätestens 1. Jänner 2013 entsprechen.
(3)Absatz 3Erbringt das jährlich einzuholende wasserhygienische Gutachten (§§ 57 und 58) einwandfreie Ergebnisse, ist der Anforderung gemäß § 46 Abs. 3 bis spätestens 1. Jänner 2020 zu entsprechen.Erbringt das jährlich einzuholende wasserhygienische Gutachten (Paragraphen 57 und 58) einwandfreie Ergebnisse, ist der Anforderung gemäß Paragraph 46, Absatz 3 bis spätestens 1. Jänner 2020 zu entsprechen.
(4)Absatz 4Ab 1. Jänner 2020 dürfen Warmsprudelwannen (Whirlwannen) ohne automatische Dosieranlage gemäß § 53 nicht mehr betrieben werden.Ab 1. Jänner 2020 dürfen Warmsprudelwannen (Whirlwannen) ohne automatische Dosieranlage gemäß Paragraph 53, nicht mehr betrieben werden.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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