§ 11 BHygG

BHygG - Bäderhygienegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die Bewilligungsverfahren nach diesem Bundesgesetz sind tunlichst zugleich mit den nach anderen Vorschriften erforderlichen Bewilligungsverfahren durchzuführen.

In Kraft seit 01.01.1977 bis 31.12.9999
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