§ 20 Bgld. TZG 2008

Bgld. TZG 2008 - Burgenländisches Tierzuchtgesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 23/2016)

In Kraft seit 22.04.2016 bis 31.12.9999
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