(1) Förderungen werden nur auf Antrag gewährt.
(2) Anträge auf Förderung sind ausreichend zu begründen.
(3) Förderungswerberinnen und Förderungswerber haben die mit der Inanspruchnahme der Förderung verbundenen Kosten selbst zu tragen.
(4) Auf die Gewährung von Förderungsmitteln besteht kein Rechtsanspruch.
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