Das österreichische Anti-Doping-Comitee (ÖADC) ist ermächtigt, im Sinne der Anti-Doping-Konvention des Europarates samt Anhang, BGBl. Nr. 451/1991, und Zusatzprotokoll
1. | Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, das Problem des Dopings im Sport zu reduzieren und weitgehend zu beseitigen, sowie | |||||||||
2. | bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten im Burgenland geeignete Dopingkontrollen vorzunehmen. |
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