Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bestehende Landessportbeirat behält bis zur Einrichtung eines Landessportbeirates gemäß § 6 seine Funktion.
In Kraft seit 22.12.2011 bis 31.12.9999
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