§ 12 Bgld. SFG 2004 Übergangsbestimmung

Bgld. Sportförderungsgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2011 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) MitDer zum Zeitpunkt des In-Kraft-TretenTretens dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraftbestehende Landessportbeirat behält bis zur Einrichtung eines Landessportbeirates gemäß § 6 seine Funktion.

Stand vor dem 21.12.2011

In Kraft vom 01.01.2004 bis 21.12.2011

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) MitDer zum Zeitpunkt des In-Kraft-TretenTretens dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraftbestehende Landessportbeirat behält bis zur Einrichtung eines Landessportbeirates gemäß § 6 seine Funktion.

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