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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) MitDer zum Zeitpunkt des In-Kraft-TretenTretens dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraftbestehende Landessportbeirat behält bis zur Einrichtung eines Landessportbeirates gemäß § 6 seine Funktion.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) MitDer zum Zeitpunkt des In-Kraft-TretenTretens dieses Gesetzes tritt das Bgld. Sportförderungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1985, außer Kraftbestehende Landessportbeirat behält bis zur Einrichtung eines Landessportbeirates gemäß § 6 seine Funktion.