§ 35 Bgld. LVwGG Verwendungsbezeichnungen

Bgld. LVwGG - Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes sind folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen, die neben allfälligen Amtstiteln geführt werden können:

 

bei Verwendung als

Verwendungsbezeichnung

Präsidentin oder Präsident

Präsidentin oder Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland

Vizepräsidentin oder Vizepräsident

Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland

sonstiges Mitglied

Landesverwaltungsrichterin oder Landesverwaltungsrichter

 

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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