§ 38a Bgld. LVwGG Umsetzungshinweis

Bgld. LVwGG - Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2022/2041/EU über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2022 S. 33, umgesetzt.Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2022/2041/EU über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2022 Sitzung 33, umgesetzt.

In Kraft seit 20.12.2024 bis 31.12.9999
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