Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Bgld. LVwGG) Fundstelle

Bgld. LVwGG - Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

LGBl. Nr. 57/2014 (XX. Gp. RV 1090 AB 1099)

LGBl. Nr. 50/2015 (XXI. Gp. RV 67 AB 104)

LGBl. Nr. 64/2016 (XXI. Gp. RV 491 AB 543)

LGBl. Nr. 31/2017 (XXI. Gp. RV 904 AB 931)

LGBl. Nr. 40/2018 (XXI. Gp. RV 1310 AB 1319)

LGBl. Nr. 73/2018 (XXI. Gp. RV 1534 AB 1586)

LGBl. Nr. 39/2019 (XXI. Gp. RV 1773 AB 1790)

LGBl. Nr. 85/2019 (XXI. Gp. RV 1986 AB 2027)

LGBl. Nr. 25/2020 (XXII. Gp. IA 34 AB 43 AB 44)

LGBl. Nr. 54/2020 (XXII. Gp. IA 135 AB 176)

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Organisation des Landesverwaltungsgerichtes

1. Abschnitt

§ 1

Einrichtung, Sitz

§ 2

Zusammensetzung

§ 3

Angelobung

§ 4

Unabhängigkeit

§ 5

Unvereinbarkeit

2. Abschnitt
Organe

§ 6

Präsidentin oder Präsident, Leitung

§ 7

Vollversammlung

§ 8

Disziplinargericht

3. Abschnitt
Geschäftsgang

§ 9

Einzelrichterinnen, Einzelrichter, Senate

§ 10

Aufgaben der oder des Senatsvorsitzenden

§ 11

Aufgaben der Berichterstatterin oder des Berichterstatters

§ 12

Gemeinsame Verhandlung

§ 13

Beratung und Abstimmung

§ 14

Fachkundige Laienrichterinnen und -richter

§ 15

Amtssachverständige

§ 16

Revisionsbefugnisse

§ 17

Geschäftsverteilung

§ 18

Geschäftsordnung

§ 19

Geschäftsstelle und Evidenzstelle

§ 20

Tätigkeitsbericht und Übermittlungspflicht

4. Abschnitt
Verfahren bei Anträgen betreffend die Einsetzung und die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Burgenländischen Landtages

§ 20a

Verfahren bei Anfechtung von Beschlüssen des Präsidenten des Landtages, mit denen ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtages für ganz oder teilweise unzulässig erklärt wird

§ 20b

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung des hinreichenden Umfangs von grundsätzlichen Beweisbeschlüssen des Präsidenten des Landtages

§ 20c

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Erhebung weiterer Beweise mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

§ 20d

Verfahren bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Landtages betreffend die Ladung einer Auskunftsperson mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

§ 20e

Ausfertigungen in den Verfahren gemäß diesem Abschnitt

2. Hauptstück
Dienst- und Besoldungsrecht

1. Abschnitt
Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 21

Ernennung der Mitglieder

§ 22

Amtsenthebung

2. Abschnitt
Dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Bestimmungen

§ 23

Allgemeines

§ 24

Anwendbarkeit des Burgenländischen Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001

§ 25

Besoldungsrechtliche Übergangsbestimmungen

§ 25a

Besoldungsreform 2015 - Überleitung bestehender Dienstverhältnisse

§ 26

Außerdienststellung von Mandataren und Funktionären

§ 27

Verbot der Mischverwendung, Nebentätigkeit

§ 28

Dienstort, Dienstreisen

§ 29

Leistungsfeststellung

§ 30

Dienstliche Ausbildung

§ 31

Versetzung, Dienstzuteilung, Entsendung, Verwendungsänderung

§ 32

Disziplinarrecht

§ 33

Entscheidungen in Dienstrechtsangelegenheiten

§ 34

Versetzung in den Ruhestand

§ 35

Verwendungsbezeichnungen

3. Abschnitt
Personalvertretung

§ 36

Anwendbarkeit des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 37

Datenschutzbestimmungen

§ 38

Verweisungen

§ 39

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

In Kraft seit 08.08.2020 bis 31.12.9999
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