Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
In Kraft seit 01.06.2024 bis 19.12.2024
0 Kommentare zu § 39 Bgld. LVwGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 39 Bgld. LVwGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 39 Bgld. LVwGG